Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG braucht in Österreich niemand einen Anwalt – das Gesetz schreibt keinen vor. An Gerichtsgebühren zahlen beide Ehegatten gemeinsam 812 Euro (406 Euro Antrag plus 406 Euro Vergleich), bei Übertragung einer Liegenschaft 1.015 Euro; die Beträge gelten seit 1. August 2026. Anwaltliche Vertretung zahlt sich dort aus, wo ein Fehler bleibt: bei Immobilien, gemeinsamen Krediten, Kindern und Unterhalt. Teamanwälte ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien-Penzing, erreichbar unter +43 1 419 13 18, Beratung auf Deutsch, Englisch, Slowakisch und Polnisch.
Was Sie sich sparen können
Fangen wir mit dem an, was gegen uns spricht. Bei der einvernehmlichen Scheidung besteht kein Anwaltszwang. Sie können den Antrag zu zweit ausfüllen, bei Gericht abgeben und den Termin ohne Vertretung wahrnehmen. Der Richter führt durch das Gespräch.
Für ein Paar ohne Kinder, ohne Immobilie, ohne gemeinsame Kredite und mit einer Einigung, die beide seit Wochen tragen, ist das der richtige Weg. Sie zahlen dann 812 Euro Gerichtsgebühren und sonst nichts. Wer Ihnen an dieser Stelle etwas anderes erzählt, verkauft Ihnen etwas.
Bei allem anderen wird es teuer, wenn man es allein macht. Nicht sofort – meist erst nach Jahren.
Die drei Stellen, an denen Menschen Geld verlieren
1. Die Jahresfrist
Der Anspruch auf Aufteilung erlischt ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung, wenn ihn bis dahin niemand anerkennt oder bei Gericht geltend macht (§ 95 EheG). Das ist keine Verjährung, die man unterbrechen könnte. Danach ist er weg.
Ein Rechenbeispiel: Ein Paar besitzt eine Eigentumswohnung, die während der Ehe gekauft wurde, Verkehrswert 420.000 Euro, Kredit noch 120.000 Euro offen. Zu teilen wären rund 300.000 Euro, also je 150.000 Euro. Wer sich einvernehmlich scheiden lässt und die Wohnung „später einmal“ regeln will, verliert diesen Anspruch nach zwölf Monaten. Die Vereinbarung, die das verhindert hätte, kostet einen Bruchteil davon.
2. Der gemeinsame Kredit
Die Bank hat Ihre Scheidungsvereinbarung nicht unterschrieben und ist an sie nicht gebunden. Wenn im Vergleich steht, dass Ihr Ex-Partner den Kredit übernimmt, haften Sie gegenüber der Bank weiter – bis die Bank Sie ausdrücklich aus der Haftung entlässt. Zahlt der andere nicht, holt sich die Bank das Geld bei Ihnen.
Diese Entlassung muss vor der Unterschrift verhandelt werden, nicht danach. Danach hat die Bank keinen Grund mehr, mitzuspielen.
3. Der Unterhaltsverzicht am Küchentisch
Er entsteht fast nie aus Rechenfehlern, sondern aus dem Wunsch, dass es endlich vorbei ist. Wer 15 Jahre die Kinder betreut hat und heute Teilzeit arbeitet, verzichtet in dieser Stimmung auf einen Anspruch, den er in fünf Jahren dringend bräuchte.
Als grobe Orientierung nennt die Rechtsprechung rund ein Drittel des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, wenn der andere Teil nichts verdient, und rund 40 Prozent des gemeinsamen Nettoeinkommens abzüglich des eigenen, wenn beide verdienen. Das sind Richtwerte, keine festen Größen – aber sie zeigen die Größenordnung, um die es geht.
Rechnen Sie es aus, bevor Sie verzichten. Nicht danach.
Was wir kosten
Unser Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, den Allgemeinen Honorar-Kriterien oder einer Honorarvereinbarung. Was es im konkreten Fall wird, hängt an drei Dingen: ob eine Einigung steht, ob eine Immobilie oder ein Unternehmensanteil zu bewerten ist, und wie oft verhandelt werden muss.
Eine Pauschale ins Netz zu schreiben, die auf Ihren Fall dann doch nicht passt, hilft Ihnen nicht. Was wir stattdessen tun: Sie bekommen den Rahmen im Erstgespräch genannt, bevor Sie ein Mandat erteilen.
Welches Bezirksgericht zuständig ist
Nicht das an Ihrer heutigen Adresse. Zuständig ist das Bezirksgericht am letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten (§ 76 Abs. 1 JN, für die einvernehmliche Scheidung über § 114a Abs. 1 JN). Wohnt dort niemand mehr, entscheidet der Aufenthalt des beklagten Teils, danach der des klagenden. Bleibt auch das offen, übernimmt das Bezirksgericht Innere Stadt Wien.
Wer also nach der Trennung von Ottakring nach Floridsdorf gezogen ist, reicht trotzdem dort ein, wo das Paar zuletzt gemeinsam gewohnt hat.
Wien hat zwölf Bezirksgerichte: Innere Stadt, Leopoldstadt, Josefstadt, Favoriten, Meidling, Hietzing, Fünfhaus, Hernals, Döbling, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing. Welches Ihres ist, hängt an der Sprengeleinteilung – und die hat sich mehrfach geändert. Wir prüfen das, bevor etwas eingebracht wird. Ein Antrag beim falschen Gericht kostet keine Gebühr, aber Wochen.
Die Wohnung
In Wien wohnt die Mehrheit zur Miete, und deshalb ist die Wohnung in den meisten Scheidungen der größte Posten – größer als das Sparbuch. Die Ehewohnung fällt in die Aufteilung, und das Gericht kann Rechte daran übertragen (§ 87 EheG). Wer Hauptmieter ist, was im Vertrag steht und ob ein Eintrittsrecht besteht, entscheidet über sehr viel Geld.
Rechnen Sie es einmal durch: Ein alter Hauptmietvertrag mit 7,50 Euro pro Quadratmeter gegen 18 Euro am freien Markt macht bei 70 Quadratmetern rund 735 Euro Unterschied – jeden Monat. Über zehn Jahre sind das rund 88.000 Euro.
Wenn Kinder da sind
Vor der einvernehmlichen Scheidung müssen Eltern minderjähriger Kinder nachweisen, dass sie sich über die Bedürfnisse der Kinder haben beraten lassen (§ 95 AußStrG). Die Bestätigung bringen Sie zur Verhandlung mit. Wer den Beratungstermin zu spät bucht, verschiebt die Scheidung – das ist einer der häufigsten Gründe für einen geplatzten Termin.
Für den Kindesunterhalt hat die Rechtsprechung Richtwerte entwickelt, gestaffelt nach Alter: 16 Prozent des Nettoeinkommens bis sechs Jahre, 18 Prozent bis zehn, 20 Prozent bis fünfzehn, danach 22 Prozent. Bei weiteren Sorgepflichten sinken die Sätze.
Konkret: Bei 3.000 Euro netto und einem zwölfjährigen Kind sind das rund 600 Euro im Monat. Kommt ein zweites Kind dazu, verschiebt sich beides. Diese Zahlen stehen nicht im Gesetz, aber die Gerichte rechnen damit.
Wann Sie uns brauchen
Sechs Situationen, in denen wir Ihnen raten, nicht allein zu verhandeln:
- Eine Immobilie, ein Firmenanteil oder Pensionsansprüche stehen im Raum. Hier wird bewertet und grundbuchsfähig formuliert, und Bauchwerte kosten fünfstellige Beträge.
- Es gibt einen gemeinsamen Kredit, aus dem Sie herauswollen.
- Minderjährige Kinder sind betroffen und Obsorge oder Kontaktrecht könnten kippen.
- Einer von Ihnen verdient deutlich weniger oder wird auf Unterhalt angewiesen sein.
- Es gibt Auslandsbezug – Vermögen, Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz.
- Die Gegenseite hat einen Anwalt. Dann brauchen Sie auch einen.
Wie ein Scheidungsverfahren im Einzelnen abläuft, welche Fristen gelten und was im Antragsformular steht, haben wir im Ratgeber zur Scheidung in Wien aufgeschrieben.
Sie sind damit nicht allein
2025 haben sich in Österreich 15.217 Paare scheiden lassen, 3.470 davon in Wien. 87,1 Prozent dieser Verfahren liefen einvernehmlich. Der Rosenkrieg, den viele befürchten, ist die Ausnahme – nicht die Regel.
