Arzthaftung & Behandlungsfehler in Wien
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Schmerzengeld, Schadenersatz oder Verjährung: Wir prüfen Ihren Fall auf Basis der Behandlungsunterlagen und des medizinischen Gutachtens – ruhig, fundiert und ohne falsche Versprechen.
Arzthaftung bedeutet Schadenersatz, wenn ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler einen Gesundheitsschaden verursacht hat. Maßstab ist die Sorgfalt eines durchschnittlichen Facharztes (lege artis, § 1299 ABGB) – nicht jede Komplikation ist ein Fehler. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten, wird aber durch Anscheinsbeweis und Dokumentationsmängel erleichtert. Ersetzt werden u. a. Schmerzengeld, Heilungskosten und Verdienstentgang (§ 1325 ABGB). Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis (§ 1489 ABGB). In Wien führen drei Wege zum Ziel: Patientenanwaltschaft, Entschädigungsfonds und Klage.
In der Arzthaftung entscheidet fast immer das medizinische Gutachten.
Wenn eine Behandlung schiefgeht, steht für Betroffene oft Existenzielles auf dem Spiel – Gesundheit, Arbeitsfähigkeit, manchmal die ganze Lebensplanung. Doch nicht jeder schlechte Verlauf ist ein Behandlungsfehler: Auch bei sorgfältiger Arbeit können sich Risiken verwirklichen. Entscheidend ist, ob die Behandlung dem anerkannten medizinischen Standard entsprach (lege artis) und ob ein Fehler den Schaden verursacht hat. Diese Fragen lassen sich nur auf Basis der vollständigen Behandlungsunterlagen und eines medizinischen Sachverständigengutachtens beantworten.
Wir gehen in solchen Fällen ruhig und strukturiert vor: Behandlungsunterlagen anfordern, den Sachverhalt medizinisch und rechtlich einordnen, die Beweislage realistisch bewerten und die Ansprüche – Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflege – beziffern. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Vorgehen wenig aussichtsreich ist, und nutzen wo sinnvoll auch die außergerichtlichen Wege über die Wiener Patientenanwaltschaft und den Patientenentschädigungsfonds. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.
- Nach einer Operation oder Behandlung ist ein Schaden eingetreten, den Sie nicht für schicksalhaft halten.
- Sie vermuten, dass nicht nach dem anerkannten Standard behandelt wurde.
- Sie wurden vor einem Eingriff nicht oder unzureichend über Risiken aufgeklärt.
- Sie wollen wissen, welche Ansprüche (Schmerzengeld, Schadenersatz) realistisch bestehen.
- Eine Frist droht abzulaufen oder Spätfolgen sind noch nicht absehbar.
- Spital oder Haftpflichtversicherung haben Ihre Ansprüche abgelehnt.
Die Bereiche der Arzthaftung
Behandlungsfehler
Wann eine Behandlung nicht lege artis war (§ 1299 ABGB), wie die Beweislast verteilt ist und welche Rolle Anscheinsbeweis und Dokumentationsmängel spielen.
Zur Seite → 02Aufklärungsfehler
Haftung auch ohne Behandlungsfehler: Ohne wirksame Einwilligung ist der Eingriff rechtswidrig. Den Aufklärungsnachweis muss die Behandlerseite führen.
Zur Seite → 03Schmerzengeld
Ausgleich für körperliche und seelische Schmerzen (§ 1325 ABGB) – ohne amtliche Tabelle, bemessen nach Schmerzgrad und Dauer im Einzelfall.
Zur Seite → 04Schadenersatz-Höhe
Welche Posten ersetzt werden (Heilungskosten, Verdienstentgang, Pflege, § 1325/§ 1326 ABGB) und wie sich die Höhe im Einzelfall bestimmt.
Zur Seite → 05Verjährung
Drei Jahre ab Kenntnis, absolut 30 Jahre (§ 1489 ABGB) – und wie sich Spätfolgen mit einer Feststellungsklage (§ 228 ZPO) sichern lassen.
Zur Seite → +Nicht sicher, was passt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir ordnen Ihr Anliegen im Erstgespräch ein und prüfen die Erfolgsaussichten sowie laufende Fristen.
Erstgespräch →Fundiert, ehrlich, durchsetzungsstark
Wir fordern die Behandlungsunterlagen an, ordnen den Fall medizinisch und rechtlich ein, bewerten die Beweislage offen und beziffern die Ansprüche realistisch. Wo sinnvoll, nutzen wir Patientenanwaltschaft und Entschädigungsfonds; wo nötig, vertreten wir Sie vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien – und sagen Ihnen ehrlich, was erreichbar ist.
Erstgespräch vereinbarenKurz beantwortet
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe. Gerade bei laufenden Fristen melden wir uns kurzfristig zurück.