Baumgartenstraße 82, 1140 Wien · Mo–Do 08:30–18:00 · Fr 08:30–14:00office@teamanwaelte.at
StartRechtsgebieteKFZ- & Verkehrsrecht
Rechtsgebiet

KFZ- & Verkehrsrecht in Wien

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Verkehrsunfall und Schadenersatz, Schmerzengeld, Gewährleistung beim Autokauf, Führerschein und Verwaltungsstrafen oder Streit mit der Versicherung: Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab – bei Schuldlosigkeit ist die Erstprüfung meist kostenlos.

Kurz erklärt

Das KFZ- und Verkehrsrecht umfasst die Folgen von Verkehrsunfällen (Schadenersatz und Schmerzengeld aus Verschulden, §§ 1293 ff ABGB, und verschuldensunabhängig über die Betriebsgefahr nach dem EKHG), den Autokauf (Gewährleistung nach § 922 ABGB), das Verwaltungsstrafrecht (Verwaltungsstrafen nach VStG/StVO und Führerscheinentzug nach FSG) sowie Streitigkeiten mit Haftpflicht- und Kaskoversicherung (VersVG, Direktanspruch § 26 KHVG). Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis (§ 1489 ABGB). Bei Schuldlosigkeit trägt meist die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten – die Erstprüfung ist daher oft kostenlos.

Überblick

Im Verkehrsrecht entscheiden oft Beweise und Fristen.

Ein Verkehrsunfall, ein mangelhafter Gebrauchtwagen oder ein drohender Führerscheinentzug treffen meist unvorbereitet – und plötzlich stehen Fragen im Raum, die rasch und richtig beantwortet werden müssen. Wer nach einem Unfall den Schaden unvollständig erfasst, vorschnell ein Anerkenntnis unterschreibt oder eine Einspruchsfrist versäumt, verschenkt eine an sich gute Position. Gerade gegenüber Versicherungen zählt, wer Schuld, Schaden und Ablauf nachvollziehbar belegen kann.

Wir erfassen Ihre Ansprüche vollständig, setzen sie gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch und wehren ungerechtfertigte Strafen oder Kürzungen ab. Wir prüfen zuerst, welche Frist läuft und welche Beweise zählen, ordnen Ihre Lage ehrlich ein und sagen Ihnen offen, was realistisch erreichbar ist. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.

Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
  • Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt oder Ihr Fahrzeug beschädigt – und sind schuldlos oder nur teilschuldig.
  • Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, zu wenig oder verzögert die Abwicklung.
  • Ihr gekaufter Gebrauchtwagen hat verschwiegene Mängel.
  • Ihnen droht der Entzug des Führerscheins oder eine hohe Verwaltungsstrafe.
  • Ihre eigene Kasko- oder Haftpflichtversicherung lehnt eine Leistung ab.
  • Sie sind unsicher, wie hoch Ihr Schmerzengeld realistisch ausfällt.
Wie wir unterstützen

Beweissicher, ehrlich, durchsetzungsstark

Wir erfassen Ihre Ansprüche vollständig, sichern die Beweise, prüfen die laufenden Fristen und setzen Ihre Forderungen gegenüber Versicherung und Behörde durch – konsequent und auf Augenhöhe. Wo eine Strafe oder Kürzung ungerechtfertigt ist, wehren wir sie ab. Was realistisch erreichbar ist, sagen wir Ihnen offen.

Erstgespräch vereinbaren
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Bei Schuldlosigkeit gehören die notwendigen Anwaltskosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden – sie trägt dann meist die gegnerische Haftpflichtversicherung. Deshalb ist die Erstprüfung Ihres Unfallschadens oft kostenlos. Bei Teilschuld klären wir die Kostenfrage vorab offen.
Weit mehr als die Reparaturkosten: Schmerzengeld (§ 1325 ABGB), Verdienstentgang, Heilungskosten, merkantiler Minderwert und – bei bleibenden sichtbaren Folgen – eine Verunstaltungsentschädigung. Grundlage ist die vollständige Erfassung des Schadens.
Mehrere Fristen sind scharf: Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis (§ 1489 ABGB). Gegen eine Verwaltungsstrafe oder einen Führerscheinentzug laufen kurze Einspruchs- bzw. Beschwerdefristen von meist wenigen Wochen. Wer zu lange wartet, verliert seine Position.
Beim Kauf vom Händler greift die Gewährleistung (§ 922 ABGB): Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung. Beim Privatkauf kann die Gewährleistung eingeschränkt sein – arglistig verschwiegene Mängel bleiben aber haftungsrelevant. Den konkreten Fall prüfen wir anhand von Vertrag und Mängelbild.
Ja. Gegen einen Entzug nach dem FSG und gegen Verwaltungsstrafen nach VStG/StVO bestehen Rechtsmittel – Einspruch und Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Entscheidend sind die kurzen Fristen und eine fundierte Begründung. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Verfahren.
Ja. Ihre Beratung ist bei uns auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich – die Website ist derzeit auf Deutsch.
Kontakt

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe. Gerade bei laufenden Fristen melden wir uns kurzfristig zurück.

Telefon
+43 1 419 13 18Mo–Do 08:30–18:00 · Fr 08:30–14:00
E-Mail
office@teamanwaelte.atAntwort meist innerhalb eines Werktags
Kanzlei
Teamanwälte · Mag. Johannes BüglerBaumgartenstraße 82, 1140 Wien
Beratung
Deutsch · English · Slowakisch · PolnischPersönliche Beratung in vier Sprachen

Erstgespräch anfragen

Alle Felder vertraulich. Pflichtfelder mit *