KFZ- & Verkehrsrecht in Wien
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Verkehrsunfall und Schadenersatz, Schmerzengeld, Gewährleistung beim Autokauf, Führerschein und Verwaltungsstrafen oder Streit mit der Versicherung: Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab – bei Schuldlosigkeit ist die Erstprüfung meist kostenlos.
Das KFZ- und Verkehrsrecht umfasst die Folgen von Verkehrsunfällen (Schadenersatz und Schmerzengeld aus Verschulden, §§ 1293 ff ABGB, und verschuldensunabhängig über die Betriebsgefahr nach dem EKHG), den Autokauf (Gewährleistung nach § 922 ABGB), das Verwaltungsstrafrecht (Verwaltungsstrafen nach VStG/StVO und Führerscheinentzug nach FSG) sowie Streitigkeiten mit Haftpflicht- und Kaskoversicherung (VersVG, Direktanspruch § 26 KHVG). Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis (§ 1489 ABGB). Bei Schuldlosigkeit trägt meist die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten – die Erstprüfung ist daher oft kostenlos.
Im Verkehrsrecht entscheiden oft Beweise und Fristen.
Ein Verkehrsunfall, ein mangelhafter Gebrauchtwagen oder ein drohender Führerscheinentzug treffen meist unvorbereitet – und plötzlich stehen Fragen im Raum, die rasch und richtig beantwortet werden müssen. Wer nach einem Unfall den Schaden unvollständig erfasst, vorschnell ein Anerkenntnis unterschreibt oder eine Einspruchsfrist versäumt, verschenkt eine an sich gute Position. Gerade gegenüber Versicherungen zählt, wer Schuld, Schaden und Ablauf nachvollziehbar belegen kann.
Wir erfassen Ihre Ansprüche vollständig, setzen sie gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch und wehren ungerechtfertigte Strafen oder Kürzungen ab. Wir prüfen zuerst, welche Frist läuft und welche Beweise zählen, ordnen Ihre Lage ehrlich ein und sagen Ihnen offen, was realistisch erreichbar ist. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.
- Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt oder Ihr Fahrzeug beschädigt – und sind schuldlos oder nur teilschuldig.
- Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, zu wenig oder verzögert die Abwicklung.
- Ihr gekaufter Gebrauchtwagen hat verschwiegene Mängel.
- Ihnen droht der Entzug des Führerscheins oder eine hohe Verwaltungsstrafe.
- Ihre eigene Kasko- oder Haftpflichtversicherung lehnt eine Leistung ab.
- Sie sind unsicher, wie hoch Ihr Schmerzengeld realistisch ausfällt.
Die Bereiche im KFZ- & Verkehrsrecht
Verkehrsunfall & Schadenersatz
Haftung aus Verschulden und Betriebsgefahr (EKHG), ersatzfähige Posten und der Direktanspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 26 KHVG).
Zur Seite → 02Schmerzengeld
Ausgleich für körperliche und seelische Schmerzen nach dem Unfall (§ 1325 ABGB) – ohne amtliche Tabelle, bemessen nach Schmerzgrad und Dauer.
Zur Seite → 03Gewährleistung Autokauf
Rechte beim Kauf eines mangelhaften Gebrauchtwagens (§ 922 ABGB): Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung – und was bei Privatkauf gilt.
Zur Seite → 04Führerschein & Verwaltungsstrafen
Verwaltungsstrafen (VStG/StVO) und Führerscheinentzug (FSG): Einspruch, Beschwerde ans Verwaltungsgericht und Verteidigung gegen überzogene Strafen.
Zur Seite → 05Versicherungsstreit
Wenn Haftpflicht- oder Kaskoversicherung die Leistung kürzt oder ablehnt (VersVG): Obliegenheiten, Leistungsfreiheit und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Zur Seite → +Nicht sicher, was passt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir ordnen Ihr Anliegen im Erstgespräch ein und prüfen sofort die laufenden Fristen.
Erstgespräch →Beweissicher, ehrlich, durchsetzungsstark
Wir erfassen Ihre Ansprüche vollständig, sichern die Beweise, prüfen die laufenden Fristen und setzen Ihre Forderungen gegenüber Versicherung und Behörde durch – konsequent und auf Augenhöhe. Wo eine Strafe oder Kürzung ungerechtfertigt ist, wehren wir sie ab. Was realistisch erreichbar ist, sagen wir Ihnen offen.
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