Erbrecht in Wien
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Testament, Pflichtteil, gesetzliche Erbfolge, Verlassenschaft und Schenkungen: Wir erklären das Erbrecht verständlich – und vertreten Sie dort, wo es strittig wird.
Das österreichische Erbrecht (ABGB, Stand ErbRÄG 2015 ab 1.1.2017) regelt, was nach einem Todesfall mit dem Vermögen geschieht: wer ohne Testament erbt (gesetzliche Erbfolge), wie man selbst gestaltet (Testament), den Mindestanspruch naher Angehöriger (Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, ein Geldanspruch), die Anrechnung von Schenkungen sowie den Ablauf des gerichtlichen Verlassenschaftsverfahrens über den Notar als Gerichtskommissär.
Im Erbfall zählt, dass Ansprüche klar und fristgerecht durchgesetzt werden.
Ein Todesfall bringt neben der Trauer fast immer rechtliche Fragen mit sich: Was passiert mit dem Vermögen? Wer erbt – und wer hat trotz Testament einen Mindestanspruch? Wie hoch ist der Pflichtteil, zählen frühere Schenkungen mit, und hafte ich für die Schulden des Verstorbenen? Hinzu kommen Fristen, die man nicht übersehen darf – etwa die dreijährige Verjährung des Pflichtteils.
Wir sind dabei bewusst ehrlich: Das Verlassenschaftsverfahren selbst wickelt ein vom Gericht bestellter Notar als Gerichtskommissär ab – dafür brauchen Sie keinen eigenen Anwalt. Anwaltlich begleiten wir Sie dort, wo es strittig wird oder eigene Ansprüche durchzusetzen sind: bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Erbstreitigkeiten, bei der Bewertung des Nachlasses und der Schenkungsanrechnung oder bei der Anfechtung eines Testaments. Versprechen über ein bestimmtes Ergebnis machen wir nicht – wohl aber, dass wir Ihre Lage ehrlich einordnen und nachvollziehbar durchrechnen. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.
- Ihr Pflichtteil wurde nicht oder zu niedrig ausbezahlt.
- Sie sind Erbe und mit überhöhten Pflichtteilsforderungen konfrontiert.
- Sie wollen ein Testament rechtssicher gestalten oder ein bestehendes prüfen lassen.
- Eine Schenkung zu Lebzeiten soll bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt oder abgewehrt werden.
- Es droht Streit zwischen Erben oder über den Wert des Nachlasses.
- Sie sind unsicher, ob Sie das Erbe annehmen oder wegen Schulden ausschlagen sollen.
Die Bereiche im Erbrecht
Pflichtteil
Der gesetzliche Mindestanspruch naher Angehöriger: Höhe (§ 759 ABGB), wer berechtigt ist, Geldanspruch, Verjährung und Durchsetzung.
Zur Seite → 02Testament
Eigenhändig oder fremdhändig (§§ 578, 579 ABGB): Form, Zeugen, häufige Fehler und die sichere Verwahrung im Testamentsregister.
Zur Seite → 03Gesetzliche Erbfolge
Wer erbt ohne Testament: das Parentelensystem, die Ehegatten-Quote (§ 744 ABGB) und das gesetzliche Vorausvermächtnis.
Zur Seite → 04Verlassenschaftsverfahren
Der Ablauf nach dem Todesfall, der Notar als Gerichtskommissär, die Erbantrittserklärung und die Haftung für Schulden.
Zur Seite → 05Schenkung & Anrechnung
Wann Schenkungen auf den Pflichtteil angerechnet werden: 2-Jahres-Frist gegenüber Dritten, zeitlich unbegrenzt gegenüber Berechtigten.
Zur Seite → +Nicht sicher, was passt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir ordnen Ihr Anliegen im Erstgespräch ein und zeigen die nächsten Schritte.
Erstgespräch →Klarheit im Erbfall – ohne falsche Versprechen
Wir verschaffen Ihnen zuerst Überblick: Welche Ansprüche bestehen, welche Fristen laufen, und was sich realistisch erreichen lässt. Wo der Notar zuständig ist, sagen wir es Ihnen offen. Wo es strittig wird, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch – nachvollziehbar und auf Augenhöhe.
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