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Familienrecht & Scheidung

Strittige Scheidung in Wien: Verschulden und seine Folgen

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt der Weg über die strittige Scheidung – mit Scheidungsklage und Verschuldensausspruch, der über den nachehelichen Unterhalt entscheidet.

Kurz erklärt

Eine strittige Scheidung (§ 49 EheG) wird durch Scheidungsklage eingeleitet, wenn keine Einigung möglich ist. Das Gericht prüft, ob eine schwere Eheverfehlung – etwa Ehebruch, Gewalt oder schweres seelisches Leid – die Ehe schuldhaft und unheilbar zerrüttet hat, und spricht zugleich über das Verschulden ab. Dieser Verschuldensausspruch entscheidet vor allem über den nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Wenn keine Einigung mit dem Ehepartner möglich ist, bleibt der Weg über die strittige Scheidung. Sie ist langwieriger und belastender als die einvernehmliche Lösung – aber manchmal der einzige Weg, wenn Verhandlungen scheitern oder eine schwere Eheverfehlung vorliegt. Diese Seite erklärt, wann eine Scheidung strittig wird, was der Verschuldensausspruch bedeutet und warum er über Geld entscheidet. Den Gesamtüberblick finden Sie auf unserer Pillar-Seite zum Familienrecht & Scheidung in Wien.

Wann wird eine Scheidung strittig? (§ 49 EheG)

Eine strittige Scheidung wird durch eine Scheidungsklage eingeleitet. Grundlage ist in den meisten Fällen eine schwere Eheverfehlung des anderen Ehepartners. Das Gesetz nennt dafür keine abschließende Liste, in der Praxis fallen darunter insbesondere:

  • Ehebruch – also außerehelicher Geschlechtsverkehr;
  • körperliche Gewalt gegen den Partner oder die Kinder;
  • schweres seelisches Leid, etwa durch dauerhafte Demütigung, Lieblosigkeit oder Vernachlässigung.

Entscheidend ist, dass die Verfehlung so schwer wiegt, dass sie zur schuldhaften, unheilbaren Zerrüttung der Ehe geführt hat. Erst wenn das Gericht zu diesem Ergebnis gelangt, kann es die Scheidung nach § 49 EheG aussprechen. Nicht jeder Streit und nicht jede Enttäuschung reicht dafür – maßgeblich ist die Gesamtbetrachtung der Ehe.

Der Verschuldensausspruch – und warum er zählt

Anders als bei der einvernehmlichen Scheidung spricht das Gericht im strittigen Verfahren zugleich über das Verschulden ab. Es stellt fest, ob ein Partner allein oder überwiegend schuld trägt oder ob beide ein Verschulden trifft. Dieser Ausspruch ist nicht bloß symbolisch.

Seine wichtigste praktische Folge betrifft den nachehelichen Ehegattenunterhalt: Wer allein oder überwiegend schuld an der Zerrüttung trägt, hat in der Regel eine deutlich schlechtere Position bei der Frage, ob und in welcher Höhe Unterhalt zusteht. Umgekehrt kann der „schuldlose“ Teil einen Unterhaltsanspruch gegen den schuldigen Partner haben. Wie sich Unterhalt im Detail bemisst, erläutern wir auf der Seite Unterhalt berechnen. Wegen dieser finanziellen Tragweite ist der Verschuldensausspruch oft der eigentliche Kern des Streits.

Ablauf des streitigen Verfahrens

Das Verfahren beginnt mit der Scheidungsklage beim zuständigen Bezirksgericht. Darin schildert der klagende Teil die Eheverfehlungen und beantragt, die Ehe aus dem Verschulden des anderen zu scheiden. Der beklagte Teil kann sich verteidigen und seinerseits Verfehlungen geltend machen (Mitverschuldenseinwand).

Im Zentrum steht die Beweisaufnahme: Es werden Zeugen einvernommen, Urkunden und Nachrichten vorgelegt, mitunter Sachverständige beigezogen. Über mehrere Verhandlungstermine arbeitet das Gericht heraus, wer welche Verfehlungen begangen hat und wie sie zu gewichten sind. Am Ende steht das Urteil mit dem Verschuldensausspruch. Gegen dieses Urteil sind Rechtsmittel möglich, was das Verfahren zusätzlich verlängern kann.

Wichtig: Auch ein zunächst strittig begonnenes Verfahren kann jederzeit in eine einvernehmliche Lösung münden, wenn sich die Parteien doch noch einigen. Wir prüfen mit Ihnen offen, ob dieser Weg – trotz anfänglichen Streits – realistisch und für Sie günstiger ist.

Kosten und Dauer – ehrlich eingeschätzt

Eine strittige Scheidung ist regelmäßig länger, teurer und emotional belastender als eine einvernehmliche. Während ein einvernehmlicher Termin oft nur 10 bis 15 Minuten dauert, kann sich ein streitiges Verfahren – je nach Beweislage, Zahl der Zeugen und Rechtsmitteln – über viele Monate, mitunter über Jahre ziehen. Eine seriöse Aussage über Dauer und Kosten ist nur im Einzelfall möglich.

Gerichtsgebühren (Richtwerte, jährlich valorisiert): Im strittigen Verfahren fällt eine Pauschalgebühr für die Scheidungsklage an, hinzu kommen das Anwaltshonorar sowie Kosten für die Beweisaufnahme (z. B. Sachverständige). Diese Beträge schwanken stark und sind keine Fixpreise. Wir geben keine Erfolgsgarantie – weder zum Ausgang des Verschuldensausspruchs noch zu Dauer oder Kosten.
Ehrlicher Hinweis zur Rechtsschutzversicherung: Familienrecht und Scheidung sind in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt – häufig auch dann nicht, wenn der Vertrag bereits seit über einem Jahr besteht. Planen Sie nicht damit, dass eine Versicherung die Kosten eines streitigen Verfahrens übernimmt. Prüfen Sie Ihre Polizze und sprechen Sie uns frühzeitig darauf an.

Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist

Bei einer strittigen Scheidung ist anwaltliche Vertretung praktisch unverzichtbar. Es geht um die richtige Formulierung der Klage, um die Beweisführung zu den Eheverfehlungen, um den Mitverschuldenseinwand und um die finanziellen Folgen des Verschuldensausspruchs. Fehler in der Prozessführung lassen sich später kaum korrigieren und können den Ausgang – und damit Ihren Unterhaltsanspruch – entscheidend beeinflussen.

Anwaltliche Hilfe ist außerdem dort wichtig, wo der Streit über das Verschulden mit weiteren Themen verwoben ist: mit der Vermögensaufteilung, mit Obsorge und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder sowie mit dem laufenden und nachehelichen Unterhalt. Diese Fragen lassen sich oft nicht isoliert betrachten.

Wie die Team-Anwälte Sie unterstützen

Wir begleiten Sie ruhig und strukturiert durch das streitige Verfahren – von der ersten realistischen Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten über die Klage und die Beweisführung bis zur Vertretung in der Verhandlung. Wir sagen Ihnen offen, wo Ihre Position stark ist und wo nicht, und ob eine einvernehmliche Lösung trotz allem der bessere Weg wäre. Versprechen über ein bestimmtes Ergebnis machen wir nicht – wohl aber, dass wir Ihre Interessen sorgfältig und nachvollziehbar vertreten.

Kontakt: Team-Anwälte, Mag. Johannes Bügler · Baumgartenstraße 82, 1140 Wien · Tel. +43 1 419 13 18 · office@teamanwaelte.at. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation in Ruhe besprechen.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die genannten Beträge und Verfahrensdauern sind Richtwerte, jährlichen Änderungen unterworfen und keine Fixpreise. Es werden keine Erfolgsgarantien gegeben. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer individuellen Situation vereinbaren Sie bitte ein persönliches Beratungsgespräch.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Verschulden bedeutet, dass ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung – etwa Ehebruch, Gewalt oder schweres seelisches Leid – die unheilbare Zerrüttung der Ehe verursacht hat. Im strittigen Verfahren spricht das Gericht darüber ab, ob ein Partner allein, überwiegend oder beide schuld tragen. Der Verschuldensausspruch wirkt sich vor allem auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt aus.
Eine Scheidung ist strittig, wenn sich die Ehepartner nicht über die Auflösung der Ehe oder deren Folgen einigen können. Sie wird dann durch eine Scheidungsklage eingeleitet, meist gestützt auf eine schwere Eheverfehlung des anderen Teils nach § 49 EheG. Das Gericht entscheidet über die Scheidung und über das Verschulden.
Eine schwere Eheverfehlung ist ein Verhalten, das die Ehe schuldhaft und unheilbar zerrüttet. Typische Beispiele sind Ehebruch, körperliche Gewalt sowie das Zufügen schweren seelischen Leids, etwa durch dauerhafte Demütigung oder Vernachlässigung. Ob eine Verfehlung schwer genug wiegt, beurteilt das Gericht in einer Gesamtbetrachtung der Ehe.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Ein streitiges Verfahren dauert in der Regel deutlich länger als eine einvernehmliche Scheidung und kann sich je nach Beweislage, Zahl der Zeugen und etwaigen Rechtsmitteln über viele Monate oder länger ziehen. Eine verlässliche Einschätzung ist nur im Einzelfall möglich.
In aller Regel ja. Neben höheren Gerichtsgebühren entstehen Kosten für die längere anwaltliche Vertretung und für die Beweisaufnahme, etwa durch Sachverständige. Eine seriöse Pauschalaussage ist nicht möglich; die Kosten hängen vom Einzelfall ab und sind keine Fixpreise.
In der Regel nein. Familienrecht und Scheidung sind üblicherweise nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt, häufig auch dann nicht, wenn der Vertrag schon länger als ein Jahr besteht. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Versicherung die Kosten übernimmt, und prüfen Sie Ihre Polizze.
Bei einer strittigen Scheidung ist anwaltliche Vertretung praktisch unverzichtbar. Es geht um die richtige Formulierung der Klage, die Beweisführung zu den Eheverfehlungen und die finanziellen Folgen des Verschuldensausspruchs. Fehler in der Prozessführung lassen sich später kaum korrigieren und können den Ausgang entscheidend beeinflussen.