Eine ordentliche Arbeitgeberkündigung lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen nach § 105 ArbVG bei Gericht anfechten – wegen Sozialwidrigkeit (Beeinträchtigung wesentlicher Interessen, Interessenabwägung) oder wegen eines verpönten Motivs (z. B. Gewerkschaftszugehörigkeit, Betriebsratskandidatur). Die Anfechtungsfrist ist kurz (Richtwert rund zwei Wochen ab Zugang) und hängt vom Betriebsrat ab – ein verspäteter Antrag ist endgültig verloren.
Eine ordentliche Arbeitgeberkündigung muss in vielen Fällen keinen Grund nennen – das heißt aber nicht, dass jede Kündigung hinzunehmen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich eine Kündigung nach § 105 ArbVG bei Gericht anfechten. Entscheidend ist dabei vor allem eines: die Zeit. Die Frist ist kurz, und ein verspäteter Anfechtungsantrag ist endgültig verloren. Teamanwälte prüft Ihre Kündigung rasch, fristbewusst und mit offener Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Die Arbeitgeberkündigung im Überblick
Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Anders als die Entlassung erfolgt sie nicht fristlos und setzt – außerhalb besonderer Schutzbestimmungen – keinen wichtigen Grund voraus. Genau deshalb ist eine Arbeitgeberkündigung nicht automatisch „rechtswidrig“, nur weil sie als unfair empfunden wird. Wer dagegen vorgehen will, braucht einen gesetzlichen Anfechtungsgrund nach § 105 ArbVG – und muss die kurze Frist wahren.
Wichtig ist die Abgrenzung: Es geht hier nicht um die Höhe von Abfertigung oder Kündigungsentschädigung, sondern um den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Die Anfechtung zielt rechtlich darauf ab, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird.
Anfechtungsgründe nach § 105 ArbVG
Das Gesetz kennt zwei Hauptgründe, eine Kündigung anzufechten: die Sozialwidrigkeit und das verpönte Motiv.
Sozialwidrige Kündigung
Eine Kündigung ist sozialwidrig, wenn sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt – etwa weil eine Wiederbeschäftigung wegen Alter, langer Betriebszugehörigkeit, Gesundheitszustand oder Sorgepflichten schwierig ist. Das Gericht nimmt dann eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und jenen des Betriebs vor.
Eine entscheidende Einschränkung: Hat ein bestehender Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich zugestimmt, ist eine Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit nicht möglich. Ob und wie der Betriebsrat reagiert hat, beeinflusst daher sowohl die Erfolgsaussichten als auch die einzuhaltende Frist.
Verpöntes Motiv
Eine Kündigung ist auch dann anfechtbar, wenn sie aus einem gesetzlich missbilligten („verpönten“) Grund erfolgt – etwa wegen Gewerkschaftszugehörigkeit, wegen der berechtigten Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis oder wegen der Kandidatur bzw. Tätigkeit für den Betriebsrat. Hier steht nicht die soziale Härte im Vordergrund, sondern der unzulässige Beweggrund der Kündigung.
Kurze Fristen – sofort handeln
Gerade weil die Frist so kurz und unwiederbringlich ist, gilt: Lieber einen Tag zu früh als eine Stunde zu spät. Sammeln Sie Kündigungsschreiben, Datum des Zugangs und – falls vorhanden – Informationen zur Reaktion des Betriebsrats und bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.
Ablauf der Anfechtung beim ASG Wien
Die Anfechtung einer Kündigung wird in Wien in erster Instanz beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) geführt. Der typische Ablauf:
- 1. Fristenprüfung: Zuerst klären wir, ob und wie lange die Anfechtungsfrist noch läuft – das hat oberste Priorität.
- 2. Prüfung des Anfechtungsgrundes: Liegt Sozialwidrigkeit oder ein verpöntes Motiv vor? Wie hat sich ein Betriebsrat verhalten?
- 3. Einbringung der Klage: Die Anfechtungsklage wird fristgerecht beim ASG Wien eingebracht.
- 4. Verfahren & Verhandlung: Häufig kommt es zu einer mündlichen Verhandlung; oft wird parallel über eine außergerichtliche Lösung verhandelt.
Realistisches Ergebnis: oft Vergleich statt Wiedereinstellung
Rechtlich zielt die Anfechtung auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ab. In der Praxis endet ein erfolgreiches Verfahren aber häufig nicht mit der tatsächlichen Wiedereinstellung, sondern mit einem Vergleich bzw. einer Abfindung. Das ist kein Makel, sondern oft das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis – schließlich ist ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis selten eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall realistisch erreichbar ist, statt unrealistische Erwartungen zu wecken.
Kosten & Dauer – ehrlich gesagt
Wie lange eine Kündigungsanfechtung dauert und was sie kostet, hängt vom Einzelfall ab – eine außergerichtliche Einigung ist meist schneller und günstiger als ein Verfahren über mehrere Instanzen. Ein Punkt ist uns wichtig:
- Rechtsschutzversicherung: Eine bestehende Rechtsschutzversicherung deckt häufig die Kosten einer Kündigungsanfechtung. Die Deckung sollte vor Beauftragung abgeklärt werden – das übernehmen wir gerne für Sie.
Wie Teamanwälte unterstützt
Teamanwälte begleitet Sie ruhig, verständlich und fristbewusst durch die Kündigungsanfechtung – von der ersten Fristenprüfung bis zur Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, warten Sie nicht ab, bis eine Frist abläuft.
Kontakt: Teamanwälte, Mag. Johannes Bügler · Baumgartenstraße 82, 1140 Wien · Tel. +43 1 419 13 18 · office@teamanwaelte.at. Vereinbaren Sie einen Termin für eine erste Einschätzung Ihrer Kündigung.
Mehr zum Gesamtthema finden Sie auf unserer Übersichtsseite Arbeits- & Sozialrecht. Verwandte Themen: Entlassung und Abfertigung.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Fristen sind Richtwerte und im Einzelfall – insbesondere abhängig vom Bestehen und Verhalten eines Betriebsrats – genau zu prüfen. Es werden keine Erfolgsgarantien gegeben. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer Situation vereinbaren Sie bitte ein persönliches Beratungsgespräch.