Arbeits- & Sozialrecht in Wien
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Kündigung, Entlassung, Abfertigung, Mobbing oder ein abgelehnter Pensionsbescheid: Wir vertreten Sie im Arbeits- und Sozialrecht – fristbewusst und vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien.
Das Arbeits- und Sozialrecht regelt das Verhältnis zwischen Dienstnehmer und Arbeitgeber – vom Arbeitsvertrag über Kündigung, Entlassung und Abfertigung bis zu Diskriminierung am Arbeitsplatz – sowie den Streit mit der Sozialversicherung (Pension, Pflegegeld). Erste Instanz in Wien ist das Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien). Entscheidend sind oft kurze, teils unerstreckbare Fristen – etwa rund zwei Wochen zur Kündigungsanfechtung oder drei Monate gegen einen Sozialversicherungsbescheid.
Im Arbeitsrecht entscheidet oft die Frist über Ihre Rechte.
Ein Streit am Arbeitsplatz oder mit der Sozialversicherung trifft hart – meist geht es um Job, Einkommen oder die Absicherung im Alter und bei Krankheit. Das Belastende daran: Viele dieser Fälle hängen an sehr kurzen Fristen, die einmal versäumt nicht mehr zu retten sind. Eine Kündigung lässt sich oft nur binnen rund zwei Wochen anfechten, eine Entlassung muss unverzüglich erfolgen, und gegen einen Pensionsbescheid läuft eine unerstreckbare Frist von drei Monaten. Wer zu lange zuwartet, verliert seine Ansprüche – unabhängig davon, wie berechtigt sie wären.
Wir vertreten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ebenso wie Arbeitgeber – klar, fristbewusst und vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien. Wir prüfen zuerst die laufenden Fristen, ordnen Ihre Lage ehrlich ein und sagen Ihnen offen, was realistisch erreichbar ist. Wo eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist, suchen wir sie; wo es nötig wird, führen wir das Verfahren. Als Kostenentlastung kommen je nach Fall die kostenlose Erstberatung der Arbeiterkammer und eine bestehende Rechtsschutzversicherung in Betracht – in Sozialrechtssachen fallen zudem grundsätzlich keine Gerichtsgebühren an. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.
- Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen sie anfechten – die Frist ist kurz.
- Sie wurden fristlos entlassen und zweifeln, ob das berechtigt war.
- Eine Abfertigung wird nicht oder zu niedrig ausbezahlt.
- Sie sollen einen Arbeitsvertrag unterschreiben und sind bei Klauseln unsicher.
- Sie erleben Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz.
- Ein Pensions-, Pflegegeld- oder Reha-Geld-Antrag wurde abgelehnt – die 3-Monats-Frist läuft.
Die Bereiche im Arbeits- & Sozialrecht
Kündigung anfechten
Sozialwidrige Kündigung oder verpöntes Motiv nach § 105 ArbVG: Anfechtung vor dem ASG Wien – mit sehr kurzer Frist.
Zur Seite → 02Entlassung
Die fristlose Auflösung: Entlassungsgründe (§ 27 AngG, § 82 GewO), die Unverzüglichkeit und Ansprüche bei ungerechtfertigter Entlassung.
Zur Seite → 03Abfertigung
Abfertigung alt oder neu (BMSVG): wie viel Ihnen zusteht und was bei Selbstkündigung oder Entlassung gilt.
Zur Seite → 04Arbeitsvertrag
Heikle Klauseln (Konkurrenzklausel, Konventionalstrafe, All-in) und das Günstigkeitsprinzip – am besten vor der Unterschrift prüfen.
Zur Seite → 05Mobbing & Diskriminierung
Diskriminierung und (sexuelle) Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz: Ansprüche, Fristen und Beweissicherung.
Zur Seite → 06Sozial- & Pensionsrecht
Klage gegen Bescheide der Sozialversicherung (Pension, Pflegegeld, Reha-Geld) beim ASG Wien – binnen 3 Monaten.
Zur Seite → +Nicht sicher, was passt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir ordnen Ihr Anliegen im Erstgespräch ein und prüfen sofort die laufenden Fristen.
Erstgespräch →Fristbewusst, ehrlich, durchsetzungsstark
Wir prüfen zuerst, welche Frist in Ihrem Fall läuft, ordnen die Erfolgsaussichten offen ein und vertreten Sie konsequent – außergerichtlich, wo möglich, und vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien, wo nötig. Klar, ruhig und auf Augenhöhe.
Erstgespräch vereinbarenKurz beantwortet
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe. Wir prüfen sofort die laufende Frist und melden uns kurzfristig zurück.