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Rechtsgebiet

Arbeits- & Sozialrecht in Wien

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Kündigung, Entlassung, Abfertigung, Mobbing oder ein abgelehnter Pensionsbescheid: Wir vertreten Sie im Arbeits- und Sozialrecht – fristbewusst und vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien.

Kurz erklärt

Das Arbeits- und Sozialrecht regelt das Verhältnis zwischen Dienstnehmer und Arbeitgeber – vom Arbeitsvertrag über Kündigung, Entlassung und Abfertigung bis zu Diskriminierung am Arbeitsplatz – sowie den Streit mit der Sozialversicherung (Pension, Pflegegeld). Erste Instanz in Wien ist das Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien). Entscheidend sind oft kurze, teils unerstreckbare Fristen – etwa rund zwei Wochen zur Kündigungsanfechtung oder drei Monate gegen einen Sozialversicherungsbescheid.

Überblick

Im Arbeitsrecht entscheidet oft die Frist über Ihre Rechte.

Ein Streit am Arbeitsplatz oder mit der Sozialversicherung trifft hart – meist geht es um Job, Einkommen oder die Absicherung im Alter und bei Krankheit. Das Belastende daran: Viele dieser Fälle hängen an sehr kurzen Fristen, die einmal versäumt nicht mehr zu retten sind. Eine Kündigung lässt sich oft nur binnen rund zwei Wochen anfechten, eine Entlassung muss unverzüglich erfolgen, und gegen einen Pensionsbescheid läuft eine unerstreckbare Frist von drei Monaten. Wer zu lange zuwartet, verliert seine Ansprüche – unabhängig davon, wie berechtigt sie wären.

Wir vertreten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ebenso wie Arbeitgeber – klar, fristbewusst und vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien. Wir prüfen zuerst die laufenden Fristen, ordnen Ihre Lage ehrlich ein und sagen Ihnen offen, was realistisch erreichbar ist. Wo eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist, suchen wir sie; wo es nötig wird, führen wir das Verfahren. Als Kostenentlastung kommen je nach Fall die kostenlose Erstberatung der Arbeiterkammer und eine bestehende Rechtsschutzversicherung in Betracht – in Sozialrechtssachen fallen zudem grundsätzlich keine Gerichtsgebühren an. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.

Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
  • Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen sie anfechten – die Frist ist kurz.
  • Sie wurden fristlos entlassen und zweifeln, ob das berechtigt war.
  • Eine Abfertigung wird nicht oder zu niedrig ausbezahlt.
  • Sie sollen einen Arbeitsvertrag unterschreiben und sind bei Klauseln unsicher.
  • Sie erleben Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Ein Pensions-, Pflegegeld- oder Reha-Geld-Antrag wurde abgelehnt – die 3-Monats-Frist läuft.
Wie wir unterstützen

Fristbewusst, ehrlich, durchsetzungsstark

Wir prüfen zuerst, welche Frist in Ihrem Fall läuft, ordnen die Erfolgsaussichten offen ein und vertreten Sie konsequent – außergerichtlich, wo möglich, und vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien, wo nötig. Klar, ruhig und auf Augenhöhe.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Erste Instanz ist das Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien). Dort werden sowohl arbeitsrechtliche Streitigkeiten (etwa Kündigungsanfechtung, Entlassung, Abfertigung) als auch Sozialrechtssachen (Klagen gegen Bescheide der Sozialversicherung) geführt.
Die Fristen sind oft kurz und teils unerstreckbar: Eine Kündigung lässt sich meist nur rund zwei Wochen anfechten, eine Entlassung muss unverzüglich ausgesprochen werden, und gegen einen Sozialversicherungsbescheid läuft eine Frist von drei Monaten ab Zustellung. Lassen Sie die in Ihrem Fall maßgebliche Frist sofort prüfen.
Als AK-Mitglied haben Sie Anspruch auf eine kostenlose arbeitsrechtliche Erstberatung; eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten – die Deckung klären wir vorab. In Sozialrechtssachen fallen nach dem ASGG grundsätzlich keine Gerichtsgebühren an.
Rechtlich zielt die Anfechtung auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ab. In der Praxis endet ein erfolgreiches Verfahren aber häufig mit einem Vergleich bzw. einer Abfindung statt einer tatsächlichen Wiedereinstellung. Wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall realistisch ist.
Sie können dagegen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben – innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheids. Das Gericht beurteilt Ihren Leistungsanspruch von Grund auf neu. Das gilt auch für Pflegegeld und Rehabilitationsgeld.
Ja. Ihre Beratung ist bei uns auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich – die Website ist derzeit auf Deutsch.
Kontakt

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe. Wir prüfen sofort die laufende Frist und melden uns kurzfristig zurück.

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