Baumgartenstraße 82, 1140 Wien · Mo–Do 08:30–18:00 · Fr 08:30–14:00office@teamanwaelte.at
StartRechtsgebieteMiet- & Wohnrecht
Rechtsgebiet

Miet- & Wohnrecht in Wien

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Räumung, Mietzinsminderung, Kündigung, Kaution, Befristung oder Streit in der Eigentümergemeinschaft: Wir vertreten Mieter wie Vermieter – fristbewusst, formell korrekt und auf Augenhöhe.

Kurz erklärt

Das Miet- und Wohnrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sowie das Wohnungseigentum. Vieles richtet sich nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) – je nach Gebäude und Baujahr im Voll-, Teil- oder Nichtanwendungsbereich –, ergänzend nach dem ABGB. Typische Themen sind Räumung, Mietzinsminderung bei Mängeln, Kündigung und Aufkündigung, Kaution, Befristung und Wohnungseigentum. Zuständig sind je nach Sache die Schlichtungsstelle MA 50 oder das Bezirksgericht. Entscheidend sind oft kurze Fristen und die richtige Form.

Überblick

Im Miet- und Wohnrecht entscheiden oft Fristen und Form.

Wohnen ist existenziell – und gerade deshalb sind Konflikte um die Wohnung belastend. Ob eine Räumungsklage droht, der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, Schimmel die Wohnung beeinträchtigt oder in der Eigentümergemeinschaft gestritten wird: Vieles hängt an kurzen Fristen und an formell korrektem Vorgehen. Wer eine gerichtliche Aufkündigung zu spät beeinsprucht oder die Miete eigenmächtig kürzt, verliert schnell eine an sich gute Position. Umgekehrt scheitern Vermieter oft an Formfehlern.

Wir vertreten Mieterinnen und Mieter ebenso wie Vermieter und Eigentümergemeinschaften – klar, fristbewusst und vor der zuständigen Stelle, sei es die Schlichtungsstelle MA 50 oder das Bezirksgericht. Wir prüfen zuerst, welche Frist läuft und welche Regeln (MRG-Voll-, Teil- oder Nichtanwendung) gelten, ordnen Ihre Lage ehrlich ein und sagen Ihnen offen, was realistisch erreichbar ist. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.

Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
  • Sie haben eine Räumungsklage oder eine gerichtliche Aufkündigung erhalten – die Fristen sind kurz.
  • Ihre Wohnung hat Mängel (Schimmel, Feuchtigkeit, Heizungsausfall) und Sie wollen den Mietzins mindern.
  • Der Vermieter zahlt die Kaution nicht oder nur teilweise zurück.
  • Ihr befristeter Vertrag wirft Fragen auf – Gültigkeit der Befristung oder vorzeitige Kündigung.
  • Sie sind Vermieter und wollen eine Kündigung oder Räumung formell korrekt durchsetzen.
  • In Ihrer Eigentümergemeinschaft gibt es Streit über Abrechnung, Erhaltung oder den Verwalter.
Wie wir unterstützen

Fristbewusst, ehrlich, durchsetzungsstark

Wir prüfen zuerst, welche Frist in Ihrem Fall läuft und welche Regeln gelten, ordnen die Erfolgsaussichten offen ein und vertreten Sie konsequent – vor der Schlichtungsstelle MA 50 oder dem Bezirksgericht. Für Mieter wie für Vermieter, klar und auf Augenhöhe.

Erstgespräch vereinbaren
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Das hängt von Gebäude und Baujahr ab: Das MRG gilt im Voll-, Teil- oder Nichtanwendungsbereich. Im Vollanwendungsbereich (etwa Altbau-Mietwohnungen) bestehen die stärksten Schutzregeln; außerhalb des MRG gilt allein das ABGB mit weniger Schutz. Diese Einordnung ist die erste Frage jeder seriösen Beratung.
Mehrere Fristen sind scharf: Gegen eine gerichtliche Aufkündigung haben Sie als Mieter rund vier Wochen für Einwendungen; eine Räumung wegen Rückstand lässt sich oft durch vollständige Nachzahlung vor Zustellung abwenden. Wer zu lange zuwartet, verliert seine Position.
Bestimmte Mietrechtssachen (etwa Mietzinsüberprüfung oder Erhaltung im MRG-Vollanwendungsbereich) laufen in Wien über die Schlichtungsstelle MA 50. Räumung und gerichtliche Aufkündigung gehen direkt zum Bezirksgericht; wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten nach § 52 WEG werden im Außerstreitverfahren beim Bezirksgericht behandelt. Welcher Weg richtig ist, klären wir vorab.
Beide. Wir beraten und vertreten Mieterinnen und Mieter ebenso wie Vermieter und Eigentümergemeinschaften – jeweils mit dem Ziel, Ihre Position fristbewusst und formell korrekt durchzusetzen.
Nein – nicht ohne Vorbereitung. Eine berechtigte Mietzinsminderung setzt voraus, dass Sie den Mangel zuvor schriftlich anzeigen und dokumentieren. Wer eigenmächtig weniger zahlt, riskiert einen qualifizierten Mietzinsrückstand und damit eine Räumungsklage.
Ja. Ihre Beratung ist bei uns auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich – die Website ist derzeit auf Deutsch.
Kontakt

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe. Gerade bei laufenden Fristen melden wir uns kurzfristig zurück.

Telefon
+43 1 419 13 18Mo–Do 08:30–18:00 · Fr 08:30–14:00
E-Mail
office@teamanwaelte.atAntwort meist innerhalb eines Werktags
Kanzlei
Team-Anwälte · Mag. Johannes BüglerBaumgartenstraße 82, 1140 Wien
Beratung
Deutsch · English · Slowakisch · PolnischPersönliche Beratung in vier Sprachen

Erstgespräch anfragen

Alle Felder vertraulich. Pflichtfelder mit *