Miet- & Wohnrecht in Wien
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Räumung, Mietzinsminderung, Kündigung, Kaution, Befristung oder Streit in der Eigentümergemeinschaft: Wir vertreten Mieter wie Vermieter – fristbewusst, formell korrekt und auf Augenhöhe.
Das Miet- und Wohnrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sowie das Wohnungseigentum. Vieles richtet sich nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) – je nach Gebäude und Baujahr im Voll-, Teil- oder Nichtanwendungsbereich –, ergänzend nach dem ABGB. Typische Themen sind Räumung, Mietzinsminderung bei Mängeln, Kündigung und Aufkündigung, Kaution, Befristung und Wohnungseigentum. Zuständig sind je nach Sache die Schlichtungsstelle MA 50 oder das Bezirksgericht. Entscheidend sind oft kurze Fristen und die richtige Form.
Im Miet- und Wohnrecht entscheiden oft Fristen und Form.
Wohnen ist existenziell – und gerade deshalb sind Konflikte um die Wohnung belastend. Ob eine Räumungsklage droht, der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, Schimmel die Wohnung beeinträchtigt oder in der Eigentümergemeinschaft gestritten wird: Vieles hängt an kurzen Fristen und an formell korrektem Vorgehen. Wer eine gerichtliche Aufkündigung zu spät beeinsprucht oder die Miete eigenmächtig kürzt, verliert schnell eine an sich gute Position. Umgekehrt scheitern Vermieter oft an Formfehlern.
Wir vertreten Mieterinnen und Mieter ebenso wie Vermieter und Eigentümergemeinschaften – klar, fristbewusst und vor der zuständigen Stelle, sei es die Schlichtungsstelle MA 50 oder das Bezirksgericht. Wir prüfen zuerst, welche Frist läuft und welche Regeln (MRG-Voll-, Teil- oder Nichtanwendung) gelten, ordnen Ihre Lage ehrlich ein und sagen Ihnen offen, was realistisch erreichbar ist. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.
- Sie haben eine Räumungsklage oder eine gerichtliche Aufkündigung erhalten – die Fristen sind kurz.
- Ihre Wohnung hat Mängel (Schimmel, Feuchtigkeit, Heizungsausfall) und Sie wollen den Mietzins mindern.
- Der Vermieter zahlt die Kaution nicht oder nur teilweise zurück.
- Ihr befristeter Vertrag wirft Fragen auf – Gültigkeit der Befristung oder vorzeitige Kündigung.
- Sie sind Vermieter und wollen eine Kündigung oder Räumung formell korrekt durchsetzen.
- In Ihrer Eigentümergemeinschaft gibt es Streit über Abrechnung, Erhaltung oder den Verwalter.
Die Bereiche im Miet- & Wohnrecht
Räumungsklage & Delogierung
Auflösung nach § 1118 ABGB, Ablauf bis zur Delogierung und der Rettungsanker der Nachzahlung vor Zustellung.
Zur Seite → 02Mietzinsminderung / Schimmel
Wann Sie wegen Mängeln mindern dürfen (§ 1096 ABGB) – und wie Sie es richtig machen, ohne eine Räumungsklage zu riskieren.
Zur Seite → 03Kündigung / Aufkündigung
Vermieterkündigung nur aus den taxativen Gründen des § 30 MRG; die 4-Wochen-Frist für Einwendungen entscheidet.
Zur Seite → 04Kaution
Höhe, getrennte und verzinste Veranlagung (§ 16b MRG), Rückzahlung und zulässige Einbehalte – normale Abnutzung gegen Schaden.
Zur Seite → 05Befristung
Wann eine Befristung gültig ist (§ 29 MRG), wann der Vertrag unbefristet gilt und das vorzeitige Kündigungsrecht des Mieters.
Zur Seite → 06Wohnungseigentum
Streit in der Eigentümergemeinschaft über Verwalter, Abrechnung und Erhaltung – Minderheitsrechte im Außerstreitverfahren (§ 52 WEG).
Zur Seite → +Nicht sicher, was passt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir ordnen Ihr Anliegen im Erstgespräch ein und prüfen sofort die laufenden Fristen.
Erstgespräch →Fristbewusst, ehrlich, durchsetzungsstark
Wir prüfen zuerst, welche Frist in Ihrem Fall läuft und welche Regeln gelten, ordnen die Erfolgsaussichten offen ein und vertreten Sie konsequent – vor der Schlichtungsstelle MA 50 oder dem Bezirksgericht. Für Mieter wie für Vermieter, klar und auf Augenhöhe.
Erstgespräch vereinbarenKurz beantwortet
Sprechen wir über Ihren Fall
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe. Gerade bei laufenden Fristen melden wir uns kurzfristig zurück.