Familienrecht & Scheidung in Wien
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Trennung, Scheidung, Kinder, Geld: Wir begleiten Sie ruhig und strukturiert durch die wichtigsten familienrechtlichen Fragen – von der einvernehmlichen Scheidung bis zum Streit über Obsorge und Unterhalt.
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Folgen von Ehe und Trennung: die Scheidung selbst – einvernehmlich (§ 55a EheG) oder strittig (§ 49 EheG) –, die Aufteilung des ehelichen Vermögens (§§ 81 ff EheG), Obsorge und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder (§§ 138, 187 ABGB) sowie den Kindes- und Ehegattenunterhalt. Maßstab bei allen Fragen rund um Kinder ist immer das Kindeswohl.
Wenn es rechtlich ernst wird, zählt, wer an Ihrer Seite steht.
Eine Trennung ist selten nur eine emotionale Angelegenheit. Sie wirft rechtliche Fragen auf, die Ihre finanzielle und familiäre Zukunft auf Jahre prägen: Wie wird die Ehe beendet? Was passiert mit der Wohnung und den Ersparnissen? Wer betreut die Kinder, und wer zahlt wie viel Unterhalt? Gerade weil hier viel auf dem Spiel steht und Entscheidungen schwer korrigierbar sind, lohnt sich eine klare, frühzeitige Einschätzung.
Wir sind auf die Führung von Verfahren im Zivilrecht spezialisiert und begleiten Sie im gesamten Familienrecht – von der einvernehmlichen Lösung bis zum streitigen Verfahren vor dem Bezirksgericht. Sie haben dabei eine feste Ansprechperson, die Ihren Fall kennt. Wo eine Einigung möglich ist, suchen wir sie; wo sie nicht gelingt, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch. Versprechen über ein bestimmtes Ergebnis machen wir nicht – wohl aber, dass wir Ihre Lage ehrlich einordnen. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.
- Sie wollen sich scheiden lassen und wissen nicht, ob einvernehmlich oder strittig der richtige Weg ist.
- Es geht um Vermögen, eine Immobilie, gemeinsame Kredite oder ein Unternehmen.
- Sie haben gemeinsame Kinder – und damit Fragen zu Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt.
- Eine Scheidungsfolgenvereinbarung soll unterschrieben werden, und Sie möchten sie vorher prüfen lassen.
- Der andere Teil zahlt keinen Unterhalt oder hält Vereinbarungen nicht ein.
- Sie fühlen sich in der Trennung übervorteilt und brauchen eine klare Einschätzung Ihrer Rechte.
Die Bereiche im Familienrecht
Einvernehmliche Scheidung
Der schnellere, günstigere Weg nach § 55a EheG – wenn beide die Folgen gemeinsam regeln. Voraussetzungen, Scheidungsfolgenvereinbarung und Ablauf am Bezirksgericht.
Zur Seite → 02Strittige Scheidung
Wenn keine Einigung möglich ist: Scheidungsklage, schwere Eheverfehlung und der Verschuldensausspruch, der über den nachehelichen Unterhalt entscheidet.
Zur Seite → 03Vermögensaufteilung
Was geteilt wird und was nicht, die Ehewohnung als Sonderfall – und die Jahresfrist nach § 95 EheG, die niemand übersehen darf.
Zur Seite → 04Obsorge & Kontaktrecht
Gemeinsame Obsorge als Regelfall, Kontaktrecht als Recht des Kindes, Doppelresidenz – alles am Maßstab des Kindeswohls.
Zur Seite → 05Unterhalt
Kindesunterhalt nach der Prozentwertmethode, Ehegattenunterhalt, Anpassung bei geänderten Verhältnissen und Durchsetzung bei Nichtzahlung.
Zur Seite → +Nicht sicher, was passt?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir ordnen Ihr Anliegen im Erstgespräch ein und zeigen die nächsten Schritte.
Erstgespräch →Strategie statt Standardlösung
Wir hören zu, ordnen Ihre Situation rechtlich ein und zeigen realistische Wege auf – außergerichtlich, wo eine Einigung möglich ist, und vor Gericht, wo es nötig wird. Sie haben dabei feste Ansprechpartner, die Ihren Fall kennen. Klar, ruhig und auf Augenhöhe.
Erstgespräch vereinbarenKurz beantwortet
Sprechen wir über Ihre Situation
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe. Wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung zurück.
