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Familienrecht & Scheidung in Wien

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Trennung, Scheidung, Kinder, Geld: Wir begleiten Sie ruhig und strukturiert durch die wichtigsten familienrechtlichen Fragen – von der einvernehmlichen Scheidung bis zum Streit über Obsorge und Unterhalt.

Kurz erklärt

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Folgen von Ehe und Trennung: die Scheidung selbst – einvernehmlich (§ 55a EheG) oder strittig (§ 49 EheG) –, die Aufteilung des ehelichen Vermögens (§§ 81 ff EheG), Obsorge und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder (§§ 138, 187 ABGB) sowie den Kindes- und Ehegattenunterhalt. Maßstab bei allen Fragen rund um Kinder ist immer das Kindeswohl.

Überblick

Wenn es rechtlich ernst wird, zählt, wer an Ihrer Seite steht.

Eine Trennung ist selten nur eine emotionale Angelegenheit. Sie wirft rechtliche Fragen auf, die Ihre finanzielle und familiäre Zukunft auf Jahre prägen: Wie wird die Ehe beendet? Was passiert mit der Wohnung und den Ersparnissen? Wer betreut die Kinder, und wer zahlt wie viel Unterhalt? Gerade weil hier viel auf dem Spiel steht und Entscheidungen schwer korrigierbar sind, lohnt sich eine klare, frühzeitige Einschätzung.

Wir sind auf die Führung von Verfahren im Zivilrecht spezialisiert und begleiten Sie im gesamten Familienrecht – von der einvernehmlichen Lösung bis zum streitigen Verfahren vor dem Bezirksgericht. Sie haben dabei eine feste Ansprechperson, die Ihren Fall kennt. Wo eine Einigung möglich ist, suchen wir sie; wo sie nicht gelingt, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch. Versprechen über ein bestimmtes Ergebnis machen wir nicht – wohl aber, dass wir Ihre Lage ehrlich einordnen. Ihre Beratung ist auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich.

Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
  • Sie wollen sich scheiden lassen und wissen nicht, ob einvernehmlich oder strittig der richtige Weg ist.
  • Es geht um Vermögen, eine Immobilie, gemeinsame Kredite oder ein Unternehmen.
  • Sie haben gemeinsame Kinder – und damit Fragen zu Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt.
  • Eine Scheidungsfolgenvereinbarung soll unterschrieben werden, und Sie möchten sie vorher prüfen lassen.
  • Der andere Teil zahlt keinen Unterhalt oder hält Vereinbarungen nicht ein.
  • Sie fühlen sich in der Trennung übervorteilt und brauchen eine klare Einschätzung Ihrer Rechte.
Wie wir unterstützen

Strategie statt Standardlösung

Wir hören zu, ordnen Ihre Situation rechtlich ein und zeigen realistische Wege auf – außergerichtlich, wo eine Einigung möglich ist, und vor Gericht, wo es nötig wird. Sie haben dabei feste Ansprechpartner, die Ihren Fall kennen. Klar, ruhig und auf Augenhöhe.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Im Wesentlichen zwei: die einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG, wenn beide die Ehe beenden und sich über die Folgen einigen, und die strittige Scheidung nach § 49 EheG, wenn keine Einigung gelingt und das Gericht über Scheidung und Verschulden entscheidet. Der einvernehmliche Weg ist in der Regel deutlich schneller, günstiger und schonender.
Bei der einvernehmlichen Scheidung besteht kein Anwaltszwang. Ein Anwalt darf allerdings nicht beide Ehepartner zugleich vertreten. Üblich ist, dass eine Seite die Scheidungsfolgenvereinbarung anwaltlich ausarbeiten lässt und die andere Seite sie vor der Unterschrift unabhängig prüft. Bei der strittigen Scheidung sollte jede Seite eine eigene Vertretung haben.
Das hängt vom Weg ab. Eine einvernehmliche Scheidung ist regelmäßig deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren. Neben dem Anwaltshonorar fallen Gerichtsgebühren an, die jährlich valorisiert werden. Konkrete Richtwerte und eine ehrliche Einordnung finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten; die genauen Kosten besprechen wir im Erstgespräch.
In der Regel nein. Familienrecht und Scheidung sind üblicherweise nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt – häufig auch dann nicht, wenn der Vertrag schon länger als ein Jahr besteht. Bitte planen Sie nicht damit und prüfen Sie Ihre Polizze.
In dringenden Fällen bemühen wir uns um einen kurzfristigen Termin – am besten telefonisch oder über das Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihr Anliegen kurz, dann melden wir uns rasch mit einer ersten Einschätzung zurück.
Ja. Ihre Beratung ist bei uns auch auf Englisch, Slowakisch und Polnisch möglich – die Website ist derzeit auf Deutsch.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich, vertraulich und auf Augenhöhe. Wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung zurück.

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