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FamilienrechtLesezeit ca. 8 Minuten

Scheidung in Österreich: Ablauf, Dauer und Kosten

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Einvernehmlich oder strittig, Gerichtsgebühren, Unterhalt und Vermögensaufteilung – der klare Überblick, bevor Sie die Scheidung einreichen.

Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine rechtliche und finanzielle Weichenstellung. Ob die Trennung schnell und planbar oder langwierig und teuer wird, entscheidet sich oft schon zu Beginn – nämlich bei der Frage, ob Sie sich mit Ihrem Partner einigen können. Dieser Ratgeber erklärt die beiden Wege der Scheidung in Österreich, was sie kosten, wie lange sie dauern und worauf es bei Unterhalt und Vermögensaufteilung ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Österreich gibt es die einvernehmliche und die strittige Scheidung – die einvernehmliche ist schneller, günstiger und nervenschonender.
  • Für die einvernehmliche Scheidung müssen Sie seit mindestens sechs Monaten zerrüttet sein und sich über alle Folgen einigen.
  • Die Gerichtsgebühren für die einvernehmliche Scheidung betragen aktuell 384 € für den Antrag plus 384 € für den Vergleich (gemeinsam für beide).
  • Die Anwaltskosten hängen vom Aufwand und vom Wert des aufzuteilenden Vermögens ab.
  • Bei minderjährigen Kindern besteht eine verpflichtende Elternberatung vor der Scheidung.

Die zwei Wege: einvernehmlich oder strittig

Das österreichische Recht kennt grundsätzlich zwei Arten, eine Ehe zu beenden. Welcher Weg in Frage kommt, hängt vor allem davon ab, ob sich beide Ehepartner über die Trennung und ihre Folgen einig sind.

Die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)

Sind sich beide Partner einig, ist die einvernehmliche Scheidung der mit Abstand bessere Weg. Voraussetzung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist und beide die Ehe als unheilbar zerrüttet ansehen. Wichtig: „Aufgehoben“ bedeutet nicht zwingend, dass Sie räumlich getrennt wohnen müssen.

Der entscheidende Punkt ist die Scheidungsvereinbarung: Beide müssen sich über alle wesentlichen Folgen der Scheidung einigen – sonst kann das Gericht die Ehe nicht im Einvernehmen scheiden. Geregelt werden müssen insbesondere:

Die einvernehmliche Scheidung wird im sogenannten Außerstreitverfahren beim Bezirksgericht abgewickelt. In der Praxis ist sie meist nach einem einzigen, kurzen Gerichtstermin erledigt.

Die strittige Scheidung

Können sich die Partner nicht einigen – etwa weil einer die Scheidung nicht will oder Streit über Vermögen, Unterhalt oder Kinder besteht –, bleibt nur die strittige Scheidung. Sie läuft als reguläres Zivilverfahren ab. Am häufigsten ist die Verschuldensscheidung: Ein Partner klagt und muss dem anderen ein eheverfehlendes Verhalten (z. B. Ehebruch, grobe Vernachlässigung) nachweisen. Daneben gibt es die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach mehrjähriger Trennung.

Die strittige Scheidung ist deutlich aufwendiger: Es gibt mehrere Verhandlungstermine, Beweisaufnahmen, Zeugen und oft Folgeverfahren zu Unterhalt und Vermögensaufteilung. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Wer auch nur die Chance auf eine Einigung sieht, sollte diesen Weg ernsthaft prüfen.

Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: den Gerichtsgebühren (Pauschalgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz) und den Anwaltskosten.

Gerichtsgebühren bei einvernehmlicher Scheidung

GebührBetrag (für beide gemeinsam)
Antrag auf einvernehmliche Scheidung384 €
Notwendiger Vergleich in der Verhandlung384 €
Zusätzlich bei Übertragung einer Liegenschaft576 €

Beide Ehegatten haften solidarisch für die Gerichtsgebühren – jeder kann also für den vollen Betrag herangezogen werden. Wer wenig verdient und über kein nennenswertes Vermögen verfügt, kann sich auf Antrag von den Gebühren befreien lassen oder Verfahrenshilfe beantragen.

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten lassen sich nicht pauschal angeben – sie richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. einer Honorarvereinbarung und hängen vor allem ab vom Wert des aufzuteilenden Vermögens, vom Arbeitsaufwand für die Scheidungsvereinbarung und davon, ob zusätzliche Ansprüche (Unterhalt, Obsorge) zu klären sind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung trägt grundsätzlich jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten. Bei der strittigen Scheidung muss am Ende in der Regel die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens ersetzen.

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Wie lange dauert eine Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist oft innerhalb weniger Wochen erledigt – sobald die Scheidungsvereinbarung steht und der Gerichtstermin stattgefunden hat, wird die Scheidung mit Zustellung des Beschlusses rechtskräftig. Verzichten beide nach der Verhandlung auf Rechtsmittel, ist sie sogar sofort wirksam.

Eine strittige Scheidung kann sich dagegen über viele Monate, bei mehreren Folgeverfahren auch über Jahre ziehen. Die Dauer hängt von der Komplexität, der Beweislage und der Konfliktbereitschaft der Gegenseite ab.

Unterhalt und Vermögensaufteilung

Zwei Themen entscheiden bei fast jeder Scheidung über die finanzielle Zukunft: der Ehegattenunterhalt und die Aufteilung des Vermögens.

Beim Ehegattenunterhalt kommt es darauf an, wer die Scheidung verschuldet hat. Als grobe Orientierung: Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte ohne eigenes Einkommen erhält rund 33 % des Nettoeinkommens des anderen; bei eigenem Einkommen rund 40 % des gemeinsamen Nettoeinkommens abzüglich des eigenen Verdienstes. Die genaue Höhe ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Bei der Vermögensaufteilung wird das während der Ehe gemeinsam geschaffene Gebrauchsvermögen (Hausrat, Ehewohnung) und die Ersparnisse aufgeteilt – ebenso die Schulden. Was ein Partner in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, bleibt grundsätzlich außen vor. Besonders heikel wird es, wenn eine Immobilie im Spiel ist: Hier zahlt meist ein Partner den anderen aus, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt.

Scheidung mit Kindern: die Elternberatung

Haben Sie minderjährige Kinder, müssen Sie vor der einvernehmlichen Scheidung nachweisen, dass Sie sich über die Bedürfnisse Ihrer Kinder bei einer geeigneten Stelle beraten lassen haben. Diese Elternberatung ist seit 2013 verpflichtend und soll sicherstellen, dass die Interessen der Kinder bei der Trennung nicht untergehen.

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Gesetzlich vorgeschrieben ist anwaltliche Vertretung bei der einvernehmlichen Scheidung nicht. Trotzdem ist sie fast immer sinnvoll – denn die Scheidungsvereinbarung regelt Ihre Rechte für die Zukunft. Ein voreilig unterschriebener Unterhaltsverzicht oder eine ungünstige Vermögensregelung lässt sich später kaum mehr korrigieren und kann bis ins Alter spürbare Folgen haben. Gerade wenn Vermögen, eine Immobilie oder Kinder im Spiel sind, schützt eine fundierte Beratung vor teuren Fehlern.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Kosten, Fristen und Richtwerte (etwa zum Unterhalt) sind im Einzelfall genau zu prüfen. Es werden keine Erfolgsgarantien gegeben. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer Situation vereinbaren Sie bitte ein persönliches Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

Scheidung in Österreich – häufige Fragen

Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein, und beide Partner müssen die Ehe als unheilbar zerrüttet ansehen. Eine räumliche Trennung – also getrennte Wohnungen – ist dafür nicht zwingend erforderlich.
An Gerichtsgebühren fallen aktuell 384 € für den Antrag und 384 € für den notwendigen Vergleich an – jeweils für beide Ehegatten gemeinsam. Wird eine Liegenschaft übertragen, kommen 576 € dazu. Hinzu kommen die Anwaltskosten, die sich nach Aufwand und Vermögenswert richten.
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide über Scheidung und Folgen einig; sie ist schnell, planbar und günstig. Bei der strittigen Scheidung besteht keine Einigung – sie läuft als Zivilverfahren mit mehreren Terminen und ist deutlich teurer und langwieriger.
Eine einvernehmliche Scheidung ist oft innerhalb weniger Wochen rechtskräftig. Eine strittige Scheidung kann je nach Komplexität und Folgeverfahren mehrere Monate bis Jahre dauern.
Bei der einvernehmlichen Scheidung ist anwaltliche Vertretung nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll, weil die Scheidungsvereinbarung Ihre Rechte langfristig festlegt. Bei der strittigen Scheidung ist eine anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen.
Das hängt maßgeblich vom Verschulden ab. Als grobe Richtwerte gelten rund 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen (wenn der Berechtigte kein eigenes Einkommen hat) bzw. rund 40 % des gemeinsamen Nettoeinkommens abzüglich des Eigeneinkommens. Die genaue Höhe ist immer einzelfallabhängig.