Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine rechtliche und finanzielle Weichenstellung. Ob die Trennung schnell und planbar oder langwierig und teuer wird, entscheidet sich oft schon zu Beginn – nämlich bei der Frage, ob Sie sich mit Ihrem Partner einigen können. Dieser Ratgeber erklärt die beiden Wege der Scheidung in Österreich, was sie kosten, wie lange sie dauern und worauf es bei Unterhalt und Vermögensaufteilung ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Österreich gibt es die einvernehmliche und die strittige Scheidung – die einvernehmliche ist schneller, günstiger und nervenschonender.
- Für die einvernehmliche Scheidung müssen Sie seit mindestens sechs Monaten zerrüttet sein und sich über alle Folgen einigen.
- Die Gerichtsgebühren für die einvernehmliche Scheidung betragen aktuell 384 € für den Antrag plus 384 € für den Vergleich (gemeinsam für beide).
- Die Anwaltskosten hängen vom Aufwand und vom Wert des aufzuteilenden Vermögens ab.
- Bei minderjährigen Kindern besteht eine verpflichtende Elternberatung vor der Scheidung.
Die zwei Wege: einvernehmlich oder strittig
Das österreichische Recht kennt grundsätzlich zwei Arten, eine Ehe zu beenden. Welcher Weg in Frage kommt, hängt vor allem davon ab, ob sich beide Ehepartner über die Trennung und ihre Folgen einig sind.
Die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)
Sind sich beide Partner einig, ist die einvernehmliche Scheidung der mit Abstand bessere Weg. Voraussetzung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist und beide die Ehe als unheilbar zerrüttet ansehen. Wichtig: „Aufgehoben“ bedeutet nicht zwingend, dass Sie räumlich getrennt wohnen müssen.
Der entscheidende Punkt ist die Scheidungsvereinbarung: Beide müssen sich über alle wesentlichen Folgen der Scheidung einigen – sonst kann das Gericht die Ehe nicht im Einvernehmen scheiden. Geregelt werden müssen insbesondere:
- die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse sowie der Schulden,
- der gegenseitige Ehegattenunterhalt,
- bei gemeinsamen Kindern die Obsorge und das Kontaktrecht sowie der Kindesunterhalt.
Die einvernehmliche Scheidung wird im sogenannten Außerstreitverfahren beim Bezirksgericht abgewickelt. In der Praxis ist sie meist nach einem einzigen, kurzen Gerichtstermin erledigt.
Die strittige Scheidung
Können sich die Partner nicht einigen – etwa weil einer die Scheidung nicht will oder Streit über Vermögen, Unterhalt oder Kinder besteht –, bleibt nur die strittige Scheidung. Sie läuft als reguläres Zivilverfahren ab. Am häufigsten ist die Verschuldensscheidung: Ein Partner klagt und muss dem anderen ein eheverfehlendes Verhalten (z. B. Ehebruch, grobe Vernachlässigung) nachweisen. Daneben gibt es die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach mehrjähriger Trennung.
Die strittige Scheidung ist deutlich aufwendiger: Es gibt mehrere Verhandlungstermine, Beweisaufnahmen, Zeugen und oft Folgeverfahren zu Unterhalt und Vermögensaufteilung. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Wer auch nur die Chance auf eine Einigung sieht, sollte diesen Weg ernsthaft prüfen.
Was kostet eine Scheidung in Österreich?
Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: den Gerichtsgebühren (Pauschalgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz) und den Anwaltskosten.
Gerichtsgebühren bei einvernehmlicher Scheidung
| Gebühr | Betrag (für beide gemeinsam) |
|---|---|
| Antrag auf einvernehmliche Scheidung | 384 € |
| Notwendiger Vergleich in der Verhandlung | 384 € |
| Zusätzlich bei Übertragung einer Liegenschaft | 576 € |
Beide Ehegatten haften solidarisch für die Gerichtsgebühren – jeder kann also für den vollen Betrag herangezogen werden. Wer wenig verdient und über kein nennenswertes Vermögen verfügt, kann sich auf Antrag von den Gebühren befreien lassen oder Verfahrenshilfe beantragen.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten lassen sich nicht pauschal angeben – sie richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. einer Honorarvereinbarung und hängen vor allem ab vom Wert des aufzuteilenden Vermögens, vom Arbeitsaufwand für die Scheidungsvereinbarung und davon, ob zusätzliche Ansprüche (Unterhalt, Obsorge) zu klären sind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung trägt grundsätzlich jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten. Bei der strittigen Scheidung muss am Ende in der Regel die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens ersetzen.
Kosten vorab klären – ohne böse Überraschungen
In einem Erstgespräch besprechen wir Ihren Fall, schätzen den Aufwand realistisch ein und sagen Ihnen offen, womit Sie rechnen müssen – bevor Sie sich entscheiden.
Erstgespräch vereinbarenWie lange dauert eine Scheidung?
Die einvernehmliche Scheidung ist oft innerhalb weniger Wochen erledigt – sobald die Scheidungsvereinbarung steht und der Gerichtstermin stattgefunden hat, wird die Scheidung mit Zustellung des Beschlusses rechtskräftig. Verzichten beide nach der Verhandlung auf Rechtsmittel, ist sie sogar sofort wirksam.
Eine strittige Scheidung kann sich dagegen über viele Monate, bei mehreren Folgeverfahren auch über Jahre ziehen. Die Dauer hängt von der Komplexität, der Beweislage und der Konfliktbereitschaft der Gegenseite ab.
Unterhalt und Vermögensaufteilung
Zwei Themen entscheiden bei fast jeder Scheidung über die finanzielle Zukunft: der Ehegattenunterhalt und die Aufteilung des Vermögens.
Beim Ehegattenunterhalt kommt es darauf an, wer die Scheidung verschuldet hat. Als grobe Orientierung: Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte ohne eigenes Einkommen erhält rund 33 % des Nettoeinkommens des anderen; bei eigenem Einkommen rund 40 % des gemeinsamen Nettoeinkommens abzüglich des eigenen Verdienstes. Die genaue Höhe ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Bei der Vermögensaufteilung wird das während der Ehe gemeinsam geschaffene Gebrauchsvermögen (Hausrat, Ehewohnung) und die Ersparnisse aufgeteilt – ebenso die Schulden. Was ein Partner in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, bleibt grundsätzlich außen vor. Besonders heikel wird es, wenn eine Immobilie im Spiel ist: Hier zahlt meist ein Partner den anderen aus, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt.
Scheidung mit Kindern: die Elternberatung
Haben Sie minderjährige Kinder, müssen Sie vor der einvernehmlichen Scheidung nachweisen, dass Sie sich über die Bedürfnisse Ihrer Kinder bei einer geeigneten Stelle beraten lassen haben. Diese Elternberatung ist seit 2013 verpflichtend und soll sicherstellen, dass die Interessen der Kinder bei der Trennung nicht untergehen.
Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
Gesetzlich vorgeschrieben ist anwaltliche Vertretung bei der einvernehmlichen Scheidung nicht. Trotzdem ist sie fast immer sinnvoll – denn die Scheidungsvereinbarung regelt Ihre Rechte für die Zukunft. Ein voreilig unterschriebener Unterhaltsverzicht oder eine ungünstige Vermögensregelung lässt sich später kaum mehr korrigieren und kann bis ins Alter spürbare Folgen haben. Gerade wenn Vermögen, eine Immobilie oder Kinder im Spiel sind, schützt eine fundierte Beratung vor teuren Fehlern.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Kosten, Fristen und Richtwerte (etwa zum Unterhalt) sind im Einzelfall genau zu prüfen. Es werden keine Erfolgsgarantien gegeben. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer Situation vereinbaren Sie bitte ein persönliches Beratungsgespräch.