Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bleiben oft nicht nur ein Sachschaden, sondern auch Schmerzen, Krankenstände und seelische Belastungen. Für diese Beeinträchtigungen sieht das österreichische Recht eine eigene Entschädigung vor: das Schmerzengeld. Doch wie hoch ist es, wovon hängt es ab und wie setzt man es durch? Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schmerzengeld entschädigt körperliche und seelische Schmerzen und beruht auf § 1325 ABGB.
- Berechnet wird es in Österreich über Tagessätze je nach Schmerzintensität (leicht, mittel, stark).
- Im Sprengel des OLG Wien gelten laut aktueller Judikatur Richtwerte von etwa 110 € (leicht), 220 € (mittel) und 330 € (stark) pro Tag – die Sätze werden von den Gerichten laufend weiterentwickelt.
- Neben dem Schmerzengeld können Sie auch Heilungskosten, Verdienstentgang und weitere Schäden geltend machen.
- Ansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Wofür gibt es Schmerzengeld?
Das Schmerzengeld ist der Ausgleich für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen – also für all das, was sich nicht in Rechnungen messen lässt. Rechtliche Grundlage ist § 1325 ABGB: Wer einen anderen am Körper verletzt, schuldet neben Heilungskosten und Verdienstentgang auch ein „den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld“.
Erfasst werden nicht nur die akuten Schmerzen unmittelbar nach dem Unfall, sondern auch länger andauernde Beschwerden, Dauerfolgen und psychische Belastungen wie Angstzustände nach einem schweren Unfall. Das Schmerzengeld wird in der Regel einmalig und global bemessen – es soll alle vergangenen und absehbaren künftigen Schmerzen mit einem Betrag abdecken.
Wie wird das Schmerzengeld berechnet?
Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Österreich keine starre gesetzliche Tabelle. Die Gerichte arbeiten stattdessen mit Tagessätzen: Ein medizinischer Sachverständiger beurteilt, über welche Zeiträume leichte, mittelstarke oder starke Schmerzen bestanden, und „komprimiert“ diese auf volle Schmerztage. Diese Schmerztage werden dann mit dem jeweiligen Tagessatz multipliziert.
Die Höhe der Tagessätze ist nicht bundesweit einheitlich, sondern unterscheidet sich je nach Oberlandesgerichtssprengel und wird von der Rechtsprechung laufend angepasst. Als unverbindliche Orientierung für den Sprengel des OLG Wien laut aktueller Judikatur:
| Schmerzintensität | Tagessatz (Richtwert OLG Wien) |
|---|---|
| Leichte Schmerzen | ca. 110 € |
| Mittelstarke Schmerzen | ca. 220 € |
| Starke Schmerzen | ca. 330 € |
| Qualvolle Schmerzen (Ausnahmefälle) | höher, einzelfallabhängig |
Ein vereinfachtes Beispiel: Wer nach einem Unfall über zehn Tage starke, danach über drei Wochen mittelstarke und anschließend über mehrere Wochen leichte Schmerzen hatte, kommt bereits auf einen vier- bis fünfstelligen Betrag. Entscheidend ist immer das medizinische Gutachten – die Tagessätze sind nur ein Rahmen.
Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Ob das Angebot der Versicherung Ihren Schmerzen wirklich gerecht wird, lässt sich oft erst mit Blick auf die ärztliche Dokumentation beurteilen. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Erstgespräch vereinbarenWas Sie zusätzlich zum Schmerzengeld fordern können
Das Schmerzengeld ist nur ein Teil des Schadenersatzes. Nach einem Verkehrsunfall können – je nach Fall – weitere Ansprüche bestehen:
- Heilungskosten: Behandlungen, Medikamente, Therapien, Selbstbehalte und Fahrtkosten zu Ärzten.
- Verdienstentgang: Einkommensverluste durch Krankenstand oder verminderte Erwerbsfähigkeit.
- Pflege- und Betreuungskosten, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind.
- Verunstaltungsentschädigung bei bleibenden Narben oder Entstellungen, wenn das Ihr Fortkommen beeinträchtigt.
- Sachschaden an Fahrzeug und Gegenständen.
Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu Verkehrsunfall & Schadenersatz sowie zum Schmerzengeld im Verkehrsrecht.
Wer zahlt – und was, wenn ich eine Teilschuld habe?
Bei einem Verkehrsunfall richtet sich der Anspruch in der Regel gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Die Versicherung wickelt die Ansprüche ab – ist dabei aber kein neutraler Partner, sondern hat ein Interesse, möglichst wenig zu zahlen.
Trifft Sie eine Mitschuld, mindert das Ihren Anspruch entsprechend der Verschuldensquote – bei 25 % Mitverschulden erhalten Sie also rund drei Viertel. Ein vollständiger Verlust des Anspruchs ist die Ausnahme. Gerade die Verschuldensfrage ist häufig strittig und sollte nicht vorschnell akzeptiert werden.
Achtung Verjährung: Sie haben nicht unbegrenzt Zeit
Schadenersatzansprüche – und damit auch das Schmerzengeld – verjähren grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie sowohl den Schaden als auch den Schädiger kennen (§ 1489 ABGB). Bei Spätfolgen kann die Frist später beginnen; beruht der Unfall auf einer gerichtlich strafbaren Handlung, gelten unter Umständen längere Fristen. Wer zu lange wartet, riskiert dennoch, durchsetzbare Ansprüche zu verlieren – lassen Sie Ihren Fall daher frühzeitig prüfen.
Warum Sie das erste Versicherungsangebot prüfen lassen sollten
Versicherungen bieten nach einem Unfall oft eine rasche Pauschalabfindung an. Das ist verständlicherweise verlockend – kann aber teuer werden: Wer eine Abfindung unterschreibt, verzichtet damit häufig auch auf später auftretende Spätfolgen. Bevor Sie etwas unterschreiben, sollten Sie wissen, was Ihnen tatsächlich zusteht. Eine anwaltliche Einschätzung – häufig über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt – schafft hier Klarheit.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Tagessätze und Fristen sind Richtwerte und im Einzelfall – insbesondere abhängig vom medizinischen Gutachten und vom Gerichtssprengel – genau zu prüfen. Es werden keine Erfolgsgarantien gegeben. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer Situation vereinbaren Sie bitte ein persönliches Beratungsgespräch.